Auswandern nach Oesterreich: Expat-Registrierungsleitfaden
Austria
Capital: Vienna
Last verified: September 2026
Fees, fines, and deadlines are approximate and may change. Always verify with official sources before acting.
Austria runs one of the EU's most address-centric registration systems: nearly every other procedure, social insurance, tax number, ID Austria, even opening a bank account, assumes you already have a Meldezettel. The good news is that the Meldezettel itself is free, fast, and required of everyone regardless of nationality. EU/EEA citizens then add a low-cost Anmeldebescheinigung; non-EU citizens typically arrive with their residence permit already in hand and focus on social insurance and tax registration in the first weeks.
Key Registrations & Procedures
Wohnsitzanmeldung (Meldezettel)
PFLICHTEU + Nicht-EUWohnsitzanmeldung (Meldezettel) in Oesterreich: Innerhalb von 3 Tagen nach Einzug in eine neue Adresse. Sie muessen sich auch innerhalb von 3 Tagen nach dem Auszug abmelden (Abmeldung). Der Meldezettel ist Oesterreichs verpflichtendes Formular zur Adressregistrierung. Jede Person, die in Oesterreich lebt, Staatsbuerger, EU/EWR-Angehoerige und Nicht-EU-Angehoerige gleichermassen, muss ihre Adresse innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug beim oertlichen Meldeamt registrieren. Es ist das Grunddokument fuer fast jede weitere Registrierung: Sozialversicherung, Steuernummer, ID Austria und Bankkonten verweisen alle darauf.
- Gueltiger Reisepass oder Personalausweis
- Ausgefuelltes Meldezettel-Formular (Anmeldung eines Wohnsitzes), erhaeltlich beim Amt oder vorab herunterladbar
- Unterschrift des Vermieters auf dem Meldezettel (Abschnitt Unterkunftgeber); vor dem Termin organisieren
- Mietvertrag, empfohlen, aber nicht immer erforderlich
Jedes Meldeamt, Meldeservice-Center (Wien) oder Gemeindeamt/Magistratisches Bezirksamt fuer Ihre Adresse.
- Flatio: Moeblierte Mietwohnungen auf Zeit mit flexiblen Vertraegen. Nuetzlich, um eine Adresse zu sichern, bevor Sie sich auf einen langfristigen Mietvertrag festlegen.
EU-Anmeldebescheinigung (Anmeldebescheinigung)
PFLICHTNur EU-BuergerEU-Anmeldebescheinigung (Anmeldebescheinigung) in Oesterreich: Innerhalb von 4 Monaten nach Ankunft in Oesterreich, wenn Sie laenger als 3 Monate bleiben moechten. Die Anmeldebescheinigung ist die formelle Bestaetigung des Aufenthaltsrechts eines EU/EWR- oder Schweizer Buergers in Oesterreich fuer Aufenthalte von mehr als drei Monaten. Sie ist nicht dasselbe wie der Meldezettel: Der Meldezettel ist eine einfache, fuer jeden verpflichtende Adressregistrierung, waehrend die Anmeldebescheinigung ein eigenstaendiges Dokument ist, das Ihr EU-Freizuegigkeitsrecht bestaetigt und nach Ausstellung unbefristet gueltig bleibt. Sie wird von der MA 35 in Wien oder der zustaendigen Bezirkshauptmannschaft anderswo in Oesterreich ausgestellt.
- Gueltiger Reisepass oder Personalausweis
- Meldezettel (Nachweis der Adressregistrierung)
- Nachweis der Aufenthaltsgrundlage: Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnungen (Arbeitnehmer), Immatrikulationsbescheinigung (Studierende), oder Nachweis ausreichender Mittel und umfassender Krankenversicherung (Selbsterhaltungsfaehige)
- Bestaetigung der Krankenversicherung (e-card-Registrierung oder Privatversicherung)
- Passfoto (bei manchen Bezirksaemtern)
MA 35, Einwanderung (Wien) oder Ihre oertliche Bezirkshauptmannschaft.
- Translayte: Beglaubigte Uebersetzungen von Reisepaessen, Geburtsurkunden und Begleitdokumenten fuer Aufenthaltstitelantraege.
- RushTranslate: Schnelle beglaubigte Uebersetzungen offizieller Dokumente. Akzeptiert von Behoerden in ganz Europa.
Aufenthaltstitel (Rot-Weiss-Rot Karte / Aufenthaltstitel)
PFLICHTNur Nicht-EU-BuergerAufenthaltstitel (Rot-Weiss-Rot Karte / Aufenthaltstitel) in Oesterreich: Vor der Reise nach Oesterreich beantragen. Die meisten Antragsteller muessen vor der Einreise eine Genehmigung und ein Visum D aus ihrem Heimatland einholen. Nicht-EU/EWR-Buerger, die laenger als 6 Monate in Oesterreich leben und arbeiten moechten, benoetigen in der Regel einen Aufenthaltstitel. Der gaengigste Weg fuer Fachkraefte ist die Rot-Weiss-Rot-Karte, eine punktebasierte Bewilligung mit mehreren Unterkategorien fuer Fachkraefte in Mangelberufen, Schluesselkraefte, Absolventen oesterreichischer Universitaeten, selbststaendige Schluesselkraefte und Start-up-Gruender. Studierende nutzen eine eigene Aufenthaltsbewilligung Studierende. Antraege werden bei einer oesterreichischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland gestellt, Abholung und Verlaengerungen werden von der MA 35 in Wien oder der oertlichen Bezirkshauptmannschaft bearbeitet.
- Gueltiger Reisepass (mit ausreichender Restgueltigkeit)
- Ausgefuelltes Antragsformular fuer den betreffenden Aufenthaltstitel
- Arbeitsangebot oder Arbeitsvertrag, das die einschlaegige Gehalts-/Punkteschwelle erfuellt (fuer Rot-Weiss-Rot-Karten-Kategorien)
- Qualifikationsnachweis: Diplome, Berufszertifikate oder Nachweis relevanter Berufserfahrung
- Nachweis einer Unterkunft in Oesterreich nach oertlichen Standards (fuer die Rot-Weiss-Rot-Karte selbst nicht erforderlich)
- Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung
- Biometrische Passfotos
Oesterreichische Botschaft oder Konsulat im Wohnsitzland fuer den Erstantrag; MA 35 (Wien) oder Bezirkshauptmannschaft fuer die Abholung.
- Translayte: Beglaubigte Uebersetzungen von Reisepaessen, Geburtsurkunden und Begleitdokumenten fuer Aufenthaltstitelantraege.
- RushTranslate: Schnelle beglaubigte Uebersetzungen offizieller Dokumente. Akzeptiert von Behoerden in ganz Europa.
Sozialversicherungsnummer und e-card (Sozialversicherungsnummer)
PFLICHTEU + Nicht-EUSozialversicherungsnummer und e-card (Sozialversicherungsnummer) in Oesterreich: Angestellte: werden vom Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag angemeldet. Selbststaendige: muessen sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Taetigkeit bei der SVS anmelden, wenn das Einkommen voraussichtlich die Versicherungsgrenze uebersteigt. Die Sozialversicherungsnummer (SVNR) ist Ihre zehnstellige oesterreichische Sozialversicherungsnummer, die fuer Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsdaten verwendet wird. Angestellte werden automatisch von ihrem Arbeitgeber bei Arbeitsbeginn angemeldet; Selbststaendige melden sich ueber die SVS an. Die e-card, Ihr physischer Nachweis der Krankenversicherung, folgt, sobald Ihr Sozialversicherungsdatensatz aktiv ist und ein Foto hinterlegt wurde. Die Anmeldung erfolgt fuer Angestellte ueber die Oesterreichische Gesundheitskasse (OGK), fuer Selbststaendige ueber die Sozialversicherungsanstalt der Selbstaendigen (SVS).
- Gueltiger Reisepass oder Personalausweis
- Meldezettel (Adressnachweis)
- Arbeitsvertrag oder, bei Selbststaendigen, Gewerbeschein-Registrierung
- Fuer Studierende: Studienbestaetigung bei Antrag auf OGK-Selbstversicherung fuer Studierende
- Biometrisches Passfoto fuer die e-card
- IBAN eines oesterreichischen oder SEPA-Bankkontos fuer Erstattungen und Lastschriften
Ihr Arbeitgeber wickelt die Anmeldung direkt mit der OGK ab; Selbststaendige melden sich bei ihrem oertlichen SVS-Buero an. e-card-Fotos werden bei Anmeldestellen aufgenommen, die auf sozialversicherung.at aufgelistet sind.
- SafetyWing: Vorlaeufiger Kranken- und Reiseversicherungsschutz fuer Expats. Nuetzlich, bevor die lokale Sozialversicherung aktiv ist.
- Wise: Multiwaehrungskonto mit Interbankenwechselkursen. Weit verbreitet unter Expats fuer Gehaltseingaenge und internationale Ueberweisungen.
- Wise (USA): Multiwaehrungskonto fuer Amerikaner, die Geld in die und aus der EU senden, zum Interbankenwechselkurs.
- XE: Internationaler Geldtransfer in ueber 130 Waehrungen in mehr als 190 Laender. Seit 1993 taetig, mit Echtzeit-Wechselkursen und ohne monatliche Gebuehren.
Steuernummer (Steuernummer)
PFLICHTEU + Nicht-EUSteuernummer (Steuernummer) in Oesterreich: Selbststaendige: innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Taetigkeit. Angestellte: wird in der Regel automatisch vergeben, sobald die Lohnverrechnung beginnt, die Anmeldung kann aber jederzeit beantragt werden. Die Steuernummer (auch Abgabenkontonummer genannt) ist Oesterreichs neunstellige Steuernummer, ausgestellt vom Finanzamt Oesterreich, verwendet fuer Einkommensteuer, jaehrliche Steuererklaerungen und alle Angelegenheiten mit der oesterreichischen Steuerverwaltung. Angestellte erhalten in der Regel automatisch eine, sobald ihr Arbeitgeber Einkommen meldet; Freiberufler und Selbststaendige muessen sich proaktiv ueber FinanzOnline anmelden.
- Gueltiger Reisepass oder Personalausweis
- Meldezettel (Nachweis der oesterreichischen Adresse)
- Ausgefuelltes Steuererfassungsformular (Erklaerung zur Aufnahme einer betrieblichen Taetigkeit) fuer Selbststaendige mit Angabe des erwarteten Umsatzes und Gewinns
- FinanzOnline-Konto (erstellt mit ID Austria oder persoenlich beim Finanzamt)
Online ueber finanzonline.bmf.gv.at oder persoenlich beim oertlichen Servicecenter des Finanzamts Oesterreich.
- Wise: Multiwaehrungskonto, akzeptiert fuer Steuerrueckerstattungen und Gehaltszahlungen in der gesamten EU.
- Wise (USA): Multiwaehrungskonto fuer Amerikaner, die Geld in die und aus der EU senden, zum Interbankenwechselkurs.
- XE: Internationaler Geldtransfer in ueber 130 Waehrungen in mehr als 190 Laender. Seit 1993 taetig, mit Echtzeit-Wechselkursen und ohne monatliche Gebuehren.
- Translayte: Beglaubigte Dokumentenuebersetzungen, akzeptiert von EU-Behoerden. Schnelle Bearbeitung, online verfuegbar.
Gewerbeanmeldung (Gewerbeanmeldung / GISA)
PFLICHTNur SelbststaendigeGewerbeanmeldung (Gewerbeanmeldung / GISA) in Oesterreich: Vor Beginn jeder gewerbepflichtigen Taetigkeit. Melden Sie das Gewerbe innerhalb eines Monats bei der SVS, wenn Ihr Einkommen voraussichtlich die Versicherungsgrenze uebersteigt (EUR 6.613,20/Jahr fuer 2026). Die meisten selbststaendigen Taetigkeiten in Oesterreich, von der Beratung bis zum Handwerk, erfordern eine Gewerbeanmeldung bei der Bezirksbehoerde, die Ihnen einen Eintrag im GISA (dem nationalen Gewerberegister) zuweist. 'Neue Selbstaendige' (z. B. viele freiberufliche Taetigkeiten wie Autoren, IT-Berater und Kuenstler) sind vom Gewerbeschein befreit, muessen sich aber dennoch beim Finanzamt und der SVS anmelden.
- Gueltiger Reisepass oder Personalausweis und, fuer Nicht-EU-Buerger, Nachweis des Rechts zur Selbststaendigkeit (z.B. Rot-Weiss-Rot-Karte (Selbststaendige))
- Meldezettel (Nachweis der oesterreichischen Adresse)
- Qualifikationsnachweis fuer reglementierte Gewerbe (Befaehigungsnachweis), soweit zutreffend
- Ausgefuelltes Gewerbeanmeldungsformular mit Angabe des Gewerbewortlauts
Online ueber usp.gv.at oder persoenlich bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat in Wien.
- Flatio: Moeblierte Mietwohnungen auf Zeit mit flexiblen Vertraegen. Nuetzlich, um eine Adresse zu sichern, bevor Sie sich auf einen langfristigen Mietvertrag festlegen.
Sozialversicherung fuer Selbststaendige (SVS-Anmeldung)
PFLICHTNur SelbststaendigeSozialversicherung fuer Selbststaendige (SVS-Anmeldung) in Oesterreich: Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbststaendigen Taetigkeit, wenn das erwartete Jahreseinkommen die Pflichtversicherungsgrenze von EUR 6.613,20 (2026) uebersteigt. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstaendigen (SVS) verwaltet die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung fuer Oesterreichs Selbststaendige, sowohl fuer Gewerbeschein-Inhaber als auch fuer 'Neue Selbstaendige'. Anders als bei der Sozialversicherung von Angestellten werden die Beitraege in den ersten Jahren vorlaeufig berechnet und rueckwirkend angepasst, sobald der tatsaechliche Gewinn vom Finanzamt festgestellt wird.
- Gueltiger Reisepass oder Personalausweis
- Bestaetigung des Gewerbescheins, sofern zutreffend
- Bestaetigung der Steueranmeldung (Steuernummer) vom Finanzamt
- Erklaerung des geschaetzten Jahresgewinns zur Festlegung der vorlaeufigen Beitraege
Ihre regionale SVS-Stelle (Wien, Niederoesterreich & Burgenland oder andere regionale Stellen je nach Adresse).
- SafetyWing: Vorlaeufiger Kranken- und Reiseversicherungsschutz fuer Expats. Nuetzlich, bevor die lokale Sozialversicherung aktiv ist.
- Wise: Multiwaehrungskonto mit Interbankenwechselkursen. Weit verbreitet unter Expats fuer Gehaltseingaenge und internationale Ueberweisungen.
- Wise (USA): Multiwaehrungskonto fuer Amerikaner, die Geld in die und aus der EU senden, zum Interbankenwechselkurs.
- XE: Internationaler Geldtransfer in ueber 130 Waehrungen in mehr als 190 Laender. Seit 1993 taetig, mit Echtzeit-Wechselkursen und ohne monatliche Gebuehren.
Aufenthaltsbewilligung Studierende (Aufenthaltsbewilligung Studierende)
PFLICHTNur StudierendeAufenthaltsbewilligung Studierende (Aufenthaltsbewilligung Studierende) in Oesterreich: Mindestens 3 Monate vor Beginn Ihres Studiums beantragen, da die Bewilligung in der Regel vor der Reise genehmigt sein muss. Nicht-EU/EWR-Studierende, die an einem laenger als 6 Monate dauernden Programm an einer anerkannten oesterreichischen Universitaet eingeschrieben sind, benoetigen eine Aufenthaltsbewilligung Studierende, eine verlaengerbare Aufenthaltsbewilligung fuer Studierende, die jeweils fuer 12 Monate ausgestellt und jaehrlich bei Nachweis der fortgesetzten Einschreibung und des akademischen Fortschritts verlaengert wird. EU/EWR- und Schweizer Studierende benoetigen diese Bewilligung nicht; sie benoetigen nur den Meldezettel und, bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten, die Anmeldebescheinigung. Der Erstantrag wird bei einer oesterreichischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland gestellt, Verlaengerungen werden von der MA 35 in Wien oder der oertlichen Bezirkshauptmannschaft bearbeitet.
- Gueltiger Reisepass mit ausreichender Restgueltigkeit
- Zulassungs- oder Immatrikulationsschreiben einer anerkannten oesterreichischen Universitaet
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: etwa EUR 12.000/Jahr (rund EUR 1.000/Monat), oder dokumentierte Unterstuetzung der Eltern fuer Studierende unter 24 Jahren
- Nachweis einer Krankenversicherung (OGK-Selbstversicherung fuer Studierende oder gleichwertiger umfassender Versicherungsschutz)
- Nachweis einer Unterkunft in Oesterreich
- Biometrische Passfotos
Oesterreichische Botschaft oder Konsulat im Heimatland fuer den Erstantrag; MA 35 (Wien) oder Bezirkshauptmannschaft fuer Verlaengerungen und die Meldezettel-bezogenen Schritte nach der Ankunft.
- My Baggage: Erschwingliche Tuer-zu-Tuer-Versandloesung fuer den Umzug nach Europa. Online buchen, verfolgte Lieferung.
- ParcelABC: Vergleichen Sie Versandpreise verschiedener Anbieter fuer Ihren Umzug nach Europa.
- Saily: Erschwingliche eSIM-Datenplaene. Sofortige Aktivierung, keine Roaminggebuehren, kein SIM-Tausch erforderlich.
- Saily (USA): Erschwingliche eSIM-Datenplaene fuer Reisen in die und aus den USA. Sofortige Aktivierung, keine Roaminggebuehren.
- MobiMatter: Vergleichen und kaufen Sie lokale eSIM-Datenplaene. Sofortige Aktivierung bei Ankunft, keine physische SIM-Karte erforderlich.
- MobiMatter (USA): Vergleichen und kaufen Sie eSIM-Datenplaene fuer Reisen in die USA. Sofortige Aktivierung, keine physische SIM-Karte erforderlich.
- SIMOptions: Vergleichen Sie internationale SIM- und eSIM-Tarife. Filtern Sie nach Land, Netz und Datenvolumen.
ORF-Beitrag (ORF-Beitrag)
PFLICHTEU + Nicht-EUORF-Beitrag (ORF-Beitrag) in Oesterreich: Fuer die meisten Haushalte ist keine Handlung erforderlich; die Verrechnung beginnt automatisch, sobald Ihre Hauptwohnsitz-Meldung (Meldezettel) verarbeitet wurde. Wenn Sie glauben, nicht von der OBS erfasst worden zu sein, muessen Sie dies selbst melden. Der ORF-Beitrag ist eine Haushaltsabgabe fuer den Rundfunk, die am 1. Januar 2024 die alte GIS-Gebuehr ersetzt hat. Er gilt fuer jeden Haushalt mit mindestens einer erwachsenen Person mit gemeldetem Hauptwohnsitz, unabhaengig davon, ob der Haushalt ein Fernsehgeraet, Radio oder ein anderes Empfangsgeraet besitzt. Der Verfassungsgerichtshof Oesterreichs bestaetigte die Verfassungsmaessigkeit der Abgabe in einem Urteil vom Juni 2025. Anders als bei den meisten Punkten in diesem Leitfaden muessen Sie sich nicht aktiv anmelden: Ihre Daten werden automatisch aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) uebernommen, sobald Ihr Meldezettel vorliegt, und die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) stellt Ihnen die Rechnung direkt zu.
- Fuer die Standardanmeldung nicht erforderlich; sie ist automatisch mit Ihrem Meldezettel-Eintrag verknuepft
- Einkommens- oder Leistungsnachweis, nur bei Beantragung einer Gebuehrenbefreiung
Fuer die Standardabrechnung ist kein Besuch erforderlich. Befreiungsantraege und Kontoaenderungen koennen online ueber obs.at, per Post oder telefonisch bei der ORF-Beitrags Service GmbH erledigt werden.
ID Austria (Digitale Identitaet)
EMPFEHLENSWERTEU + Nicht-EUID Austria (Digitale Identitaet) in Oesterreich: Keine Frist; optional, aber zunehmend nuetzlich fuer nahezu alle Behoerdenangelegenheiten. ID Austria ist das digitale Identitaetssystem des Landes und ersetzt die aeltere Handy-Signatur. Es bietet sicheren Zugang zu E-Government-Portalen (FinanzOnline, Sozialversicherung, Verlaengerung von Aufenthaltstiteln), eine digitale Signatur fuer Vertraege und digitale Versionen von Dokumenten wie Ihrem Fuehrerschein und Ihrer Fahrzeugzulassung ueber die eAusweise-App. ID Austria wird vom Digitalen Amt des Bundeskanzleramts ausgestellt, die Aktivierung erfolgt bei einer oertlichen Meldebehoerde oder Polizeidienststelle.
- Gueltiger Reisepass oder nationaler Personalausweis
- Smartphone mit installierter 'Digitales Amt'-App (oder ein alternativer zweiter Authentifizierungsfaktor wie ein FIDO-Schluessel)
- Nachweis des oesterreichischen Wohnsitzes (Meldezettel)
- Aktuelles Passfoto (aufgenommen oder hochgeladen waehrend des Registrierungstermins)
Oertliche Registrierungsstellen (Meldebehoerde), Bezirksverwaltungsbehoerden oder, fuer oesterreichische Staatsbuerger im Ausland, oesterreichische Botschaften und Konsulate.
Wise: Multiwaehrungskonto kompatibel mit digitalen Identitaetsplattformen. Nuetzlich fuer Online-Behoerdendienste.
Wise (USA): Multiwaehrungskonto fuer Amerikaner, die Geld zum und vom EU-Ausland senden, zum Interbanken-Wechselkurs.- XE: Ueberweisen Sie Geld international in mehr als 130 Waehrungen in ueber 190 Laender. Seit 1993 taetig, mit Live-Wechselkursen und ohne monatliche Gebuehren.
Bankkonto (Bankkonto)
EMPFEHLENSWERTEU + Nicht-EUBankkonto (Bankkonto) in Oesterreich: Keine formelle Frist, aber so bald wie moeglich eroeffnen, da die meisten Arbeitgeber und das SVNR-System eine oesterreichische oder SEPA-IBAN fuer Zahlungen erwarten. Ein oesterreichisches Bankkonto (oder eine beliebige SEPA-IBAN) wird fuer Gehaltszahlungen, Sozialversicherungserstattungen und Lastschriften fuer Miete und Nebenkosten benoetigt. EU/EWR-Buerger finden den Vorgang in der Regel unkompliziert; Nicht-EU-Buerger koennen strengeren KYC- und Geldwaeschepruefungen begegnen, insbesondere bei traditionellen Banken, obwohl mehrere Banken nichtresidentenfreundliche Konten anbieten. Jede lizenzierte oesterreichische Bank, etwa Erste Bank, Raiffeisen, Bank Austria oder BAWAG, oder eine SEPA-kompatible Online-Bank, kann das Konto eroeffnen.
- Gueltiger Reisepass oder nationaler Personalausweis
- Meldezettel (Nachweis der oesterreichischen Adresse)
- Beschaeftigungsnachweis (Arbeitsvertrag oder aktuelle Gehaltsabrechnungen)
- Steuerliche Identifikationsdaten aus Ihrem Wohnsitzland (fuer KYC-/Steuermeldezwecke)
Bankfilialen in ganz Oesterreich oder online ueber die Website oder App der Bank.
- Bunq: Mobile-First-Bank, verfuegbar in der gesamten EU. Kontoeroeffnung in wenigen Minuten, kein Filialbesuch erforderlich.
- Bunq (USA): EU-lizenzierte Digitalbank fuer Amerikaner, die ins Ausland ziehen. Kontoeroeffnung in wenigen Minuten vom Smartphone aus.
Wise: Multiwaehrungskonto mit Wechselkursen zum Interbanken-Mittelkurs. Weit verbreitet bei Auswanderern zum Erhalt von Gehalt und fuer internationale Ueberweisungen.
Wise (USA): Multiwaehrungskonto fuer Amerikaner, die Geld zum und vom EU-Ausland senden, zum Interbanken-Wechselkurs.- XE: Ueberweisen Sie Geld international in mehr als 130 Waehrungen in ueber 190 Laender. Seit 1993 taetig, mit Live-Wechselkursen und ohne monatliche Gebuehren.
Arbeitslosen- und Arbeitssuchendenmeldung (AMS)
EMPFEHLENSWERTEU + Nicht-EUArbeitslosen- und Arbeitssuchendenmeldung (AMS) in Oesterreich: Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit anmelden, Leistungen werden bei verzoegerter Anmeldung in der Regel nicht rueckwirkend ausbezahlt. Der Arbeitsmarktservice (AMS) ist Oesterreichs oeffentlicher Arbeitsvermittlungsdienst. Jeder, der arbeitslos wird, nachdem er in die oesterreichische Sozialversicherung eingezahlt hat, kann sich fuer das Arbeitslosengeld und die Arbeitsvermittlung anmelden. EU/EWR-Buerger haben denselben Zugang wie oesterreichische Staatsbuerger; der Zugang von Nicht-EU-Buergern haengt von den Bedingungen ihres Aufenthaltstitels ab.
- Gueltiger Reisepass oder nationaler Personalausweis und Meldezettel
- Sozialversicherungsnummer
- Arbeits- und Entgeltbestaetigung Ihres letzten Arbeitgebers
- Bankverbindung (IBAN) fuer Leistungszahlungen
- Fuer Nicht-EU-Buerger: Aufenthaltstitel, der das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt bestaetigt
Online ueber ams.at (eAMS-Konto) zur Vorregistrierung, gefolgt von einem Termin bei Ihrer oertlichen AMS-Geschaeftsstelle.
Mitversicherung (Mitversicherung)
EMPFEHLENSWERTEU + Nicht-EUMitversicherung (Mitversicherung) in Oesterreich: So bald wie moeglich beantragen, sobald das Familienverhaeltnis und der oesterreichische Wohnsitz feststehen, die Mitversicherung erfolgt nicht automatisch und muss beantragt werden. Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder einer versicherten Person koennen in der Regel ohne zusaetzliche Praemie ueber die Mitversicherung im oesterreichischen Krankenversicherungssystem mitversichert werden, wodurch der e-card-Schutz auf Familienmitglieder ausgeweitet wird, die nicht eigenstaendig versichert sind. Die Mitversicherung wird direkt von der Oesterreichischen Gesundheitskasse (OGK) verwaltet.
- Heiratsurkunde oder Urkunde ueber eine eingetragene Partnerschaft (mit beglaubigter deutscher Uebersetzung, falls im Ausland ausgestellt)
- Geburtsurkunden der Kinder (mit beglaubigter deutscher Uebersetzung, falls im Ausland ausgestellt)
- Meldezettel aller Familienmitglieder
- Nachweis der Sozialversicherungsnummer der versicherten Person
Online ueber gesundheitskasse.at oder per Post an Ihre regionale OGK-Geschaeftsstelle.
- Translayte: Beglaubigte Dokumentenuebersetzungen, akzeptiert von EU-Behoerden. Schnelle Bearbeitung, online verfuegbar.
- SafetyWing: Vorlaeufiger Kranken- und Reiseschutz fuer Auswanderer. Nuetzlich, bevor die lokale Sozialversicherung aktiv ist.
Familienbeihilfe (Familienbeihilfe)
EMPFEHLENSWERTEU + Nicht-EUFamilienbeihilfe (Familienbeihilfe) in Oesterreich: Keine strikte Frist. So bald wie moeglich beantragen, sobald das Kind in Oesterreich wohnhaft ist. Kann bis zu 5 Jahre rueckwirkend beantragt werden. Oesterreichs monatliches Kindergeld, das vom Finanzamt an alle Familien mit in Oesterreich wohnhaften Kindern ausbezahlt wird. Die Saetze im Jahr 2026 reichen von etwa EUR 132 pro Monat fuer Kinder unter 3 Jahren bis zu EUR 175 pro Monat fuer Kinder ab 19 Jahren, zuzueglich eines automatischen Kinderabsetzbetrags von rund EUR 68 pro Monat und Kind. Die Leistungen laufen bis zum 18. Lebensjahr, oder bis zum 24. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet. Antraege koennen bis zu 5 Jahre rueckwirkend gestellt werden, sodass spaete Antragsteller ihren Anspruch nicht verlieren. Die Familienbeihilfe wird vom Finanzamt im Auftrag des Bundesministeriums fuer Finanzen verwaltet.
- Gueltiger Reisepass oder nationaler Personalausweis des antragstellenden Elternteils
- Ausgefuelltes Formular Beih 1 (erhaeltlich beim Finanzamt oder ueber FinanzOnline)
- Meldezettel (Nachweis der gemeldeten Adresse in Oesterreich)
- Geburtsurkunde des Kindes mit beglaubigter deutscher Uebersetzung, falls nicht auf Deutsch
- Nachweis der Schul- oder Universitaetseinschreibung, wenn das Kind aelter als 10 Jahre ist
- Anmeldebescheinigung oder gueltiger Aufenthaltstitel
Persoenlich bei Ihrem oertlichen Finanzamt oder online ueber FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at), sobald registriert.
Fuehrerscheinumtausch (Fuehrerschein-Umschreibung)
OPTIONALEU + Nicht-EUFuehrerscheinumtausch (Fuehrerschein-Umschreibung) in Oesterreich: Nicht-EU/EWR-Fuehrerscheine: muessen innerhalb von 6 Monaten nach Begruendung des Wohnsitzes in Oesterreich umgeschrieben werden, oder vor dem urspruenglichen Ablaufdatum des Fuehrerscheins, falls dieses frueher eintritt. EU/EWR-Fuehrerscheine bleiben in Oesterreich bis zu 5 Jahre ab Ausstellung gueltig und muessen nicht umgeschrieben werden, obwohl ein freiwilliger Umtausch jederzeit moeglich ist. Inhaber von Nicht-EU/EWR-Fuehrerscheinen duerfen bis zu 6 Monate nach Begruendung des Wohnsitzes fahren, danach muss der Fuehrerschein gegen einen oesterreichischen umgeschrieben werden, was je nach Ausstellungsland oft eine praktische Fahrpruefung erfordert. Der Umtausch wird von der Landespolizeidirektion oder dem oertlichen Verkehrsamt bearbeitet.
- Gueltiger auslaendischer Fuehrerschein (muss noch gueltig sein; abgelaufene Fuehrerscheine koennen in der Regel nicht umgeschrieben werden)
- Gueltiger Reisepass oder nationaler Personalausweis und Meldezettel
- Passfoto gemaess oesterreichischem Ausweisfotostandard
- Aerztliches Gutachten, erforderlich fuer Fuehrerscheine aus Laendern, die dies verlangen
- Beglaubigte deutsche Uebersetzung des auslaendischen Fuehrerscheins, falls nicht bereits auf Deutsch oder Englisch
Landespolizeidirektion, Verkehrsamt, zustaendig fuer Ihre gemeldete Adresse.
- Translayte: Beglaubigte Uebersetzung Ihres Fuehrerscheins und der Begleitdokumente fuer den Umtauschprozess.
- RushTranslate: Schnelle beglaubigte Uebersetzung von Fuehrerscheindokumenten.
- My Baggage: Erschwinglicher Tuer-zu-Tuer-Versand beim Umzug nach Europa. Online buchen, mit Sendungsverfolgung.
- ParcelABC: Versandpreise verschiedener Anbieter vergleichen fuer den Umzug Ihrer Sachen nach Europa.
Zulassung (Zulassung)
OPTIONALEU + Nicht-EUZulassung (Zulassung) in Oesterreich: In der Regel innerhalb von 1 Monat nach Begruendung des dauerhaften Wohnsitzes in Oesterreich mit dem Fahrzeug. Wenn Sie ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug nach Oesterreich bringen und hier Ihren Wohnsitz begruenden, muss es bei der oesterreichischen Zulassungsstelle registriert werden, die oesterreichische Kennzeichen und einen Zulassungsschein ausstellt.
- Gueltiger Reisepass oder nationaler Personalausweis und Meldezettel
- Auslaendisches Fahrzeugzulassungsdokument (Original)
- Uebereinstimmungsbescheinigung (COC) fuer Fahrzeuge, die zuvor nicht in der EU zugelassen waren
- Gueltige oesterreichische Kfz-Versicherungsbestaetigung
- Gueltiges Pickerl (Verkehrs-/technische Pruefbescheinigung), falls das Fahrzeug aelter als das pruefungsfreie Alter ist
Jede beliebige Zulassungsstelle, oft gemeinsam mit Versicherungsfilialen untergebracht.
- My Baggage: Erschwinglicher Tuer-zu-Tuer-Versand beim Umzug nach Europa. Online buchen, mit Sendungsverfolgung.
- ParcelABC: Versandpreise verschiedener Anbieter vergleichen fuer den Umzug Ihrer Sachen nach Europa.
Lichtbildausweis fuer EWR-Buerger (Lichtbildausweis fuer EWR-Buerger)
OPTIONALNur EU/EWRLichtbildausweis fuer EWR-Buerger (Lichtbildausweis fuer EWR-Buerger) in Oesterreich: Keine strikte gesetzliche Frist. Empfohlen, sobald Sie Ihren Wohnsitz in Oesterreich begruendet und Ihren Meldezettel erhalten haben. Ein kreditkartengrosses Ausweisdokument fuer EU/EWR/Schweizer Staatsbuerger mit gueltiger Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthalts. Nicht verpflichtend, erspart aber das taegliche Mitfuehren des Reisepasses zur Identifikation in Oesterreich. 5 Jahre gueltig. Kann jederzeit nach Erhalt der Anmeldebescheinigung beantragt werden. Antraege werden von der MA 35 in Wien oder der Landespolizeidirektion in anderen oesterreichischen Bundeslaendern bearbeitet.
- Gueltiger Reisepass oder nationaler Personalausweis
- Gueltige Anmeldebescheinigung oder Daueraufenthaltsbescheinigung
- Zwei aktuelle Passfotos (ICAO-Standard, 3,5x4,5 cm)
- Ausgefuelltes Antragsformular (bei der Behoerde erhaeltlich)
Bei Ihrer oertlichen Bezirkshauptmannschaft oder, in Wien, beim Servicecenter der MA 35.
Bescheinigung des Daueraufenthalts (Bescheinigung des Daueraufenthalts)
OPTIONALNur EU/EWRBescheinigung des Daueraufenthalts in Oesterreich: Kein festes Datum. Beantragung jederzeit moeglich, sobald 5 Jahre durchgehender, rechtmaessiger Aufenthalt in Oesterreich erreicht sind. Nach 5 Jahren durchgehendem rechtmaessigem Aufenthalt in Oesterreich koennen EWR- und Schweizer Staatsbuerger nach EU-Recht die Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen, die das Recht auf dauerhaften Aufenthalt dokumentiert. Sie ersetzt die Notwendigkeit, die urspruengliche Anmeldebescheinigung staendig zu erneuern oder darauf zu verweisen, und ist zudem Voraussetzung fuer den Lichtbildausweis fuer EWR-Buerger. Sie wird von derselben Fremdenbehoerde ausgestellt, die auch die urspruengliche Anmeldebescheinigung bearbeitet hat.
- Gueltiger Reisepass oder Personalausweis
- Original-Anmeldebescheinigung
- Nachweis des durchgehenden Aufenthalts in Oesterreich in den letzten 5 Jahren (z.B. Meldezettel-Historie, Beschaeftigungsnachweise)
- Ein aktuelles Passfoto
Bei Ihrer oertlichen Bezirkshauptmannschaft oder, in Wien, im Servicecenter der MA 35.