Moving to Poland: Expat Registration Guide
Poland
Capital: Warsaw
Last verified: September 2026
Gebuehren, Bussgelder und Fristen sind ungefaehre Angaben und koennen sich aendern. Ueberpruefen Sie Informationen stets bei offiziellen Quellen, bevor Sie handeln.
Polens Registrierungssystem unterscheidet klar zwischen EU- und Nicht-EU-Buergern. EU-Buerger muessen ihren Aufenthalt nach drei Monaten registrieren; Nicht-EU-Buerger muessen vor Ablauf ihres Visums eine Karta Pobytu (Aufenthaltskarte) beantragen. Die PESEL-Nummer ist Ihr Ankerpunkt fuer alle weiteren Verfahren.
Key Registrations & Procedures
Nationale Identifikationsnummer (PESEL)
PFLICHTEU + Nicht-EUNationale Identifikationsnummer (PESEL) in Polen: Beantragung so bald wie moeglich nach Begruendung des Wohnsitzes in Polen. Ab 1. Januar 2026 muessen die meisten Nicht-EU-Burger personlich beim Gemeindeamt erscheinen, um PESEL zu erhalten; Post- und Vollmachtantraege werden fuer Nicht-EU-Burger nicht mehr angenommen. PESEL (Powszechny Elektroniczny System Ewidencji Ludnosci, Universelles Elektronisches System zur Bevolkerungsregistrierung) ist Polens 11-stellige personliche Kennnummer. Sie kodiert Geburtsdatum, Geschlecht und eine Prufziffer. EU-Burger muessen den PESEL-Antrag bei ihrem ortlichen Urzad Gminy oder Urzad Miasta (Gemeinde- oder Stadtamt) stellen; er wird EU-Burgern nicht automatisch ausgestellt. Nicht-EU-Burger erhalten ihren PESEL automatisch im Rahmen des Karta-Pobytu-Verfahrens (Aufenthaltskarte); es ist kein separater Antrag notig. Ohne PESEL koennen Sie nicht arbeiten, keine Gesundheitsversorgung ueber die NFZ in Anspruch nehmen, keine Steuern zahlen und die meisten Bankkonten nicht eroffnen.
- Gueltiger Reisepass oder EU-Personalausweis
- Ausgefuelltes PESEL-Antragsformular (erhaltlich beim Gemeindeamt)
- Nachweis des Wohnsitzes in Polen (Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Unterkunftserklarung)
- Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung (falls zutreffend, beschleunigt die Ausstellung)
- Aufenthaltstitel oder gueltiges Visum (nur Nicht-EU-Burger, ab 1. Januar 2026 zusaetzlich zum Reisepass erforderlich)
Ihr ortliches Gemeindeamt (Urzad Gminy bzw. in Warschau Urzad Dzielnicy). In Warschau: jedes Bezirksamt. In Krakau: Urzad Miasta Krakowa.
- Flatio: Moeblierte Mittelzeitvermietungen mit flexiblen Vertraegen. Nuetzlich, um eine Adresse zu sichern, bevor Sie sich langfristig binden.
EU-Aufenthaltsregistrierungsbescheinigung (Zaswiadczenie o Zarejestrowaniu Pobytu)
PFLICHTNur EU-BuergerEU-Aufenthaltsregistrierungsbescheinigung (Zaswiadczenie o Zarejestrowaniu Pobytu) in Polen: Innerhalb von 3 Monaten nach Einreise fuer EU-Burger, die laenger als 3 Monate bleiben wollen. EU- und EWR-Burger, die beabsichtigen, laenger als 3 Monate in Polen zu bleiben, muessen ihr Aufenthaltsrecht registrieren und diese Bescheinigung beim Wojewodschaftsamt (Urzad Wojewodzki) einholen. Sie dient als offizieller Nachweis des rechtmaessigen Aufenthalts und wird von Arbeitgebern, Banken und Behoerden verlangt. Die Bescheinigung wird kostenlos ausgestellt gegen Vorlage eines gueltigen Ausweises und eines Nachweises fuer den Aufenthaltsgrund; Beschaftigung, Studium, Selbststaendigkeit oder ausreichende finanzielle Mittel.
- Gueltiger Reisepass oder EU-Personalausweis
- Ausgefuelltes Antragsformular (erhaltlich beim Urzad Wojewodzki)
- Nachweis des Aufenthaltsrechts: Arbeitsvertrag, Nachweis der Selbststaendigkeit, Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und Krankenversicherung
- PLN 1 Stempelgebuehr (skarbowa oplata)
Wojewodschaftsamt (Urzad Wojewodzki) fuer die Region, in der Sie leben. Warschau: Mazowiecki Urzad Wojewodzki, Plac Bankowy 3/5. Krakau: Malopolski Urzad Wojewodzki, Basztowa 22.
- Flatio: Moeblierte Mittelzeitvermietungen mit flexiblen Vertraegen. Nuetzlich, um eine Adresse zu sichern, bevor Sie sich langfristig binden.
Befristete Aufenthaltskarte (Karta Pobytu)
PFLICHTNur Nicht-EU-BuergerBefristete Aufenthaltskarte (Karta Pobytu) in Polen: Nicht-EU-Burger muessen einen befristeten Aufenthaltstitel beantraegen, bevor ihr aktuelles Visum oder ihre visumfreie Frist ablauft (typischerweise innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft fuer visumfreie Staatsangehorige). So frueh wie moeglich beantraegen, da die Bearbeitung mehrere Monate dauern kann. Die biometrische Aufenthaltskarte wird Nicht-EU-Burgern ausgestellt und berechtigt zum rechtmaessigen Aufenthalt in Polen. Erforderlich fuer Beschaftigung, Bankgeschafte und den Zugang zu oeffentlichen Dienstleistungen. Antragstellung beim Urzad Wojewodzki vor Ablauf des aktuellen Visums oder der visumfreien Frist. Die Karte enthalt die PESEL-Nummer, sobald diese zugeteilt wurde.
- Gueltiger Reisepass (Original)
- Ausgefuelltes Antragsformular (Wniosek o udzielenie zezwolenia na pobyt czasowy)
- PESEL-Nummer
- Nachweis der gemeldeten Adresse in Polen (meldunek)
- Arbeitsvertrag oder Nachweis des Aufenthaltszwecks (Arbeit, Studium, Familie)
- Nachweis der Krankenversicherung (ZUS oder privat)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Biometrisches Passfoto (2 Exemplare)
- Zahlungsbeleg ueber PLN 340
Ihr ortliches Urzad Wojewodzki (Wojewodschaftsamt). Jede Woiwodschaft hat ihre eigene Auslaenderabteilung. Grosse Aemter: Warschau (Mazowiecki Urzad Wojewodzki), Krakau (Malopolski UW), Breslau (Dolnoslaski UW), Danzig (Pomorski UW).
- Translayte: Beglaubigte Uebersetzungen von Reisepaessen, Geburtsurkunden und Begleitdokumenten fuer Antraege auf Aufenthaltstitel.
- RushTranslate: Schnelle beglaubigte Uebersetzungen offizieller Dokumente. Akzeptiert von Behoerden in ganz Europa.
Vorlaeufige Adressregistrierung (Zameldowanie)
PFLICHTEU + Nicht-EUVorlaeufige Adressregistrierung (Zameldowanie) in Polen: Innerhalb von 30 Tagen nach Begruendung eines staendigen Wohnsitzes in Polen. Die Adressanmeldung (Meldunek) bei Ihrem ortlichen Gemeindeamt (oder online ueber das Regierungsportal ePUAP) tragt Ihre Wohnadresse in Polens offizielles Bevolkerungsregister ein. Sie ist erforderlich fuer die PESEL-Zuteilung, Fuehrerscheinantraege und den Zugang zu diversen oeffentlichen Leistungen. Es gibt zwei Arten: voruebergehende Anmeldung (fuer Aufenthalte bis 3 Monate) und dauerhafte Anmeldung. Die meisten Neuankommlinge entscheiden sich fuer die dauerhafte Anmeldung, unabhaengig von ihren langfristigen Planen, da sie mehr Leistungen freischaltet.
- Gueltiger Reisepass oder EU-Personalausweis
- Ausgefuelltes Zameldowanie-Formular (meldunek)
- Unterschriebener Mietvertrag oder schriftliche Genehmigung des Eigentumers, die Ihr Wohnrecht an der Adresse bestatigt
Ihr ortliches Gemeindeamt (urzad gminy bzw. urzad dzielnicy). In Warschau: jedes Bezirksamt.
- Flatio: Moeblierte Mittelzeitvermietungen mit flexiblen Vertraegen. Nuetzlich, um eine Adresse zu sichern, bevor Sie sich langfristig binden.
Sozialversicherungsanmeldung (ZUS)
PFLICHTEU + Nicht-EUSozialversicherungsanmeldung (ZUS) in Polen: Arbeitgeber melden Arbeitnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Arbeitsbeginn an. Selbststaendige muessen sich innerhalb von 7 Tagen nach Geschaftsaufnahme selbst anmelden. Anmeldung bei der ZUS (Zaklad Ubezpieczen Spolecznych), Polens Sozialversicherungsanstalt. Verwaltet Beitrage fuer Renten-, Invaliditats-, Kranken- und Unfallversicherung. Arbeitgeber melden Arbeitnehmer automatisch an. Selbststaendige muessen sich innerhalb von 7 Tagen nach Aufnahme der Geschaftstaetigkeit direkt bei der ZUS anmelden.
- PESEL-Nummer
- Gueltiger Reisepass oder Personalausweis
- Arbeitsvertrag (fuer Arbeitnehmer, wird vom Arbeitgeber eingereicht)
- ZUS-ZUA-Formular (fuer Selbststaendige, Zgloszenie do ubezpieczen)
- CEIDG-Gewerbeanmeldenummer (fuer Selbststaendige)
Online ueber PUE ZUS (pue.zus.pl) oder bei jeder ZUS-Filiale. Arbeitnehmer werden automatisch von ihrem Arbeitgeber angemeldet.
- SafetyWing: Vorlaeufiger Kranken- und Reiseschutz fuer Auswanderer. Nuetzlich, bevor die lokale Sozialversicherung aktiv ist.
Wise: Mehrwaehrungskonto mit Wechselkursen zum Marktmittelkurs. Weit verbreitet bei Auswanderern fuer den Erhalt von Gehalt und internationale Ueberweisungen.
Wise (USA): Mehrwaehrungskonto fuer Amerikaner, die Geld zum und vom EU-Ausland senden, zum Interbanken-Wechselkurs.- XE: Senden Sie Geld international in mehr als 130 Waehrungen in ueber 190 Laender. Taetig seit 1993, mit Live-Wechselkursen und ohne monatliche Gebuehren.
Krankenversicherungsanmeldung (NFZ)
PFLICHTEU + Nicht-EUKrankenversicherungsanmeldung (NFZ) in Polen: Angestellte werden vom Arbeitgeber automatisch ueber die ZUS angemeldet. Selbststaendige muessen sich eigenstaendig anmelden. Anmeldung beim NFZ (Narodowy Fundusz Zdrowia), Polens Nationalem Gesundheitsfonds, der kostenlose oder subventionierte Gesundheitsversorgung bei NFZ-Vertragsanbietern ermoeglicht. Arbeitnehmer werden automatisch ueber ZUS-Beitrage versichert. Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung des ersten Beitrags.
- PESEL-Nummer
- Gueltiger Reisepass oder EU-Personalausweis
- ZUS-Anmeldebestatigung
- Arbeitsvertrag oder Nachweis der Selbststaendigkeit
Angestellte werden automatisch ueber die ZUS beim NFZ versichert. Freiwillige Versicherung: Antrag bei jeder NFZ-Regionalfiliale (Oddzial Regionalny NFZ), Filialen unter nfz.gov.pl.
- SafetyWing: Vorlaeufiger Kranken- und Reiseschutz fuer Auswanderer. Nuetzlich, bevor die lokale Sozialversicherung aktiv ist.
Arbeitserlaubnis (Zezwolenie na Prace)
PFLICHTNur Nicht-EU-BuergerArbeitserlaubnis (Zezwolenie na Prace) in Polen: Vor Aufnahme einer Beschaftigung in Polen. Die Erlaubnis muss vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und vor dem ersten Arbeitstag erteilt werden. Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag in Ihrem Namen. Nicht-EU-Burger, die legal in Polen arbeiten wollen, muessen vor Beschaftigungsbeginn eine Arbeitserlaubnis (Zezwolenie na Prace) einholen. Die Erlaubnis ist arbeitgeberspezifisch; sie ist an einen bestimmten Arbeitgeber, eine Position und einen Standort gebunden. Bei Jobwechsel ist eine neue Erlaubnis erforderlich. Der haufigste Typ fuer Arbeitnehmer ist die Erlaubnis Typ A. Polen hat zudem ein vereinfachtes Verfahren (Oswiadczenie) fuer Staatsangehorige von 6 Nachbarlandern fuer Taetigkeiten in bestimmten Branchen. Antraege werden vom Urzad Wojewodzki (Wojewodschaftsamt), Wydzial Spraw Cudzoziemcow, bearbeitet.
- Gueltiger Reisepass (Original)
- Ausgefuelltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag oder bedingtes Beschaftigungsangebot
- KRS-Auszug des Arbeitgebers (Handelsregister) oder CEIDG-Eintrag (bei Einzelunternehmern)
- Nachweis der Steuerregistrierung des Arbeitgebers (NIP)
- Auskunft des ortlichen Powiatowy Urzad Pracy (Arbeitsamt) zur lokalen Arbeitsmarktlage (fuer Typ-A-Erlaubnisse)
- Biometrisches Passfoto
- PESEL-Nummer (falls bereits zugeteilt)
Ihr Arbeitgeber reicht den Antrag bei der Wydzial Spraw Cudzoziemcow des Urzad Wojewodzki in der Region ein, in der die Arbeit ausgeubt wird. In Warschau: Mazowiecki Urzad Wojewodzki. In Krakau: Malopolski Urzad Wojewodzki.
- Translayte: Beglaubigte Uebersetzungen von Reisepaessen, Geburtsurkunden und Begleitdokumenten fuer Antraege auf Aufenthaltstitel.
- RushTranslate: Schnelle beglaubigte Uebersetzungen offizieller Dokumente. Akzeptiert von Behoerden in ganz Europa.
Selbststaendigenregistrierung (Samozatrudnienie / CEIDG)
PFLICHTEU + Nicht-EUSelbststaendigenregistrierung (Samozatrudnienie / CEIDG) in Polen: Vor Aufnahme jeglicher selbststaendiger Taetigkeit in Polen. Die Registrierung muss vor Ausstellung Ihrer ersten Rechnung erfolgen. Selbststaendige und Einzelunternehmer registrieren sich ueber das Zentrale Gewerberegister (Centralna Ewidencja i Informacja o Dzialalnosci Gospodarczej / CEIDG). Die Registrierung ist kostenlos, vollstaendig online und dauert mit aktivem Profil Zaufany unter 15 Minuten. Eine einzige CEIDG-Anmeldung benachrichtigt gleichzeitig das Finanzamt, die ZUS und das Statistische Zentralamt. Die wichtigste laufende Kostenposition: Die ZUS-Sozialversicherungsbeitrage sind ein fester monatlicher Betrag unabhaengig vom Einkommen; das heisst, Sie zahlen denselben Betrag, ob Sie in diesem Monat PLN 2.000 oder PLN 20.000 verdienen. Dies ist eine wichtige Ueberlegung bei der Entscheidung, ob man sich in Polen selbststaendig macht.
- PESEL-Nummer
- Profil Zaufany (ePUAP-Digitalidentitat) fuer die Online-Registrierung
- NIP-Steuernummer (falls bereits vorhanden)
- Beschreibung der Geschaftstaetigkeit (PKD-Code)
- Polnische Wohnadresse
- Polnisches Bankkonto (IBAN)
Registrierung online unter ceidg.gov.pl mit Ihrem Profil Zaufany. Das System registriert Sie gleichzeitig bei der CEIDG, benachrichtigt die ZUS (Sozialversicherung), das GUS (Statistikamt / REGON-Nummer) und das Finanzamt (NIP-Zuteilung). Alles in einer Einreichung.
Wise: Mehrwaehrungs-Geschaeftskonto mit niedrigen Gebuehren. Weit verbreitet bei Freiberuflern und Selbststaendigen im Ausland.
Wise (USA): Mehrwaehrungskonto fuer Amerikaner, die Geld zum und vom EU-Ausland senden, zum Interbanken-Wechselkurs.- XE: Senden Sie Geld international in mehr als 130 Waehrungen in ueber 190 Laender. Taetig seit 1993, mit Live-Wechselkursen und ohne monatliche Gebuehren.
- Translayte: Beglaubigte Dokumentenuebersetzungen, anerkannt von EU-Behoerden. Schnelle Bearbeitung, online verfuegbar.
Studentenvisum und befristete Aufenthaltserlaubnis fuer das Studium
PFLICHTNur StudentenStudentenvisum und befristete Aufenthaltserlaubnis fuer das Studium in Polen: Beantragung des Studentenvisums bei der polnischen Botschaft vor der Einreise. Beantragung des befristeten Aufenthaltstitels innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft, wenn der Aufenthalt laenger als das Visum dauert. Nicht-EU-Studenten, die laenger als 90 Tage in Polen studieren, muessen zunachst ein polnisches Studentenvisum (Typ D, Kategorie 11) einholen und nach der Ankunft eine Zezwolenie na Pobyt Czasowy (befristeter Aufenthaltstitel) fuer Studienzwecke beantraegen. Der Aufenthaltstitel erlaubt den Aufenthalt in Polen fuer die Dauer des Studiums sowie eine Teilzeitbeschaftigung ohne separate Arbeitserlaubnis (bis zu 20 Stunden pro Woche).
- Gueltiger Reisepass
- Vorbehaltloses Zulassungsschreiben einer polnischen Universitat oder anerkannten Bildungseinrichtung
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (ca. PLN 776/Monat)
- Nachweis der Unterkunft in Polen
- Krankenversicherung fuer die gesamte Studiendauer
- Akademische Zeugnisse und Bescheinigungen
- Nachweis der Zahlung der Studiengebuehren
Beantragung des Studentenvisums bei der polnischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land. Nach der Ankunft, falls Ihr Studium laenger als 90 Tage dauert, Beantragung einer Zezwolenie na Pobyt Czasowy (befristeter Aufenthaltstitel) beim Urzad Wojewodzki in der Region, in der Sie studieren.
- My Baggage: Erschwinglicher Tuer-zu-Tuer-Versand beim Umzug nach Europa. Online buchen, verfolgte Lieferung.
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- Saily: Guenstige eSIM-Datentarife. Sofortige Aktivierung, keine Roaminggebuehren, kein SIM-Wechsel noetig.
- Saily (USA): Guenstige eSIM-Datentarife fuer Reisen von und in die USA. Sofortige Aktivierung, keine Roaminggebuehren.
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- MobiMatter (USA): Vergleichen und kaufen Sie eSIM-Datentarife fuer Reisen in die USA. Sofortige Aktivierung, keine physische SIM-Karte noetig.
- SIMOptions: Vergleichen Sie internationale SIM- und eSIM-Tarife. Filtern Sie nach Land, Netz und Datenvolumen.
- Preply: Einzelunterricht mit erfahrenen Lehrkraeften, stundenweise buchbar, fuer flexibles Sprachenlernen auf jedem Niveau.
- Babbel: Kurze Polnischlektionen von Linguisten entwickelt, mit starkem Fokus auf praktische Alltagskonversation.
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Jaehrliche Einkommensteuererklaerung (Twoj e-PIT)
PFLICHTEU + Nicht-EUJaehrliche Einkommensteuererklaerung (Twoj e-PIT) in Polen: 30. April jeden Jahres. Verfuegbar ab 15. Februar. Wird bei Untaetigkeit automatisch fuer Arbeitnehmer akzeptiert. Alle polnischen Steuerresidenten muessen eine jaehrliche PIT-Erklaerung einreichen. Fuer Lohnsteuerpflichtige wird PIT-37 von der KAS vorausgefuellt und ist ab Februar ueber Twoj e-PIT verfuegbar. Wird sie nicht korrigiert oder eingereicht, gilt sie am 30. April automatisch als akzeptiert. Selbststaendige (JDG) muessen PIT-36 oder PIT-36L einreichen und vierteljaehrliche Vorauszahlungen leisten. Fuer die Online-Einreichung ist ein Profil Zaufany oder eine elektronische Signatur erforderlich.
- PESEL
- Profil Zaufany oder mObywatel-Login
- PIT-11 vom Arbeitgeber
- Belege fuer Abzuege
- IBAN fuer die Erstattung
Einreichung online ueber das Twoj-e-PIT-System auf podatki.gov.pl mit Ihrem Profil Zaufany oder Ihrer mObywatel-Digitalidentitaet. Ihre Erklaerung wird von der Steuerbehoerde vorausgefuellt und muss bis zum 30. April nur noch geprueft und eingereicht werden.
Vertrauensprofil (Profil Zaufany / ePUAP)
GUT ZU HABENEU + Nicht-EUVertrauensprofil (Profil Zaufany / ePUAP) in Polen: Einrichtung, sobald Sie einen PESEL und eine polnische Adresse haben; erforderlich fuer die meisten polnischen Online-Behoerdendienste. Polens nationales digitales Identitaetssystem, mit dem Sie auf Online-Behoerdendienste zugreifen koennen, einschliesslich ZUS, Finanzbehoerde (Krajowa Administracja Skarbowa) und Gemeindeaemter. Das Profil Zaufany fungiert als qualifizierte elektronische Signatur fuer offizielle Dokumente und online eingereichte Antraege.
- PESEL-Nummer
- Gueltiger Reisepass oder EU-Personalausweis
- Polnische Mobiltelefonnummer
- E-Mail-Adresse
Online unter epuap.gov.pl oder ueber die mObywatel-App. Bestaetigen Sie Ihre Identitaet bei jedem ZUS-Amt, jeder polnischen Bank oder bei einer Poczta-Polska-Postfiliale.
Polnisches Bankkonto (Konto Bankowe)
GUT ZU HABENEU + Nicht-EUPolnisches Bankkonto (Konto Bankowe) in Polen: Eroeffnung, sobald Sie Ihre PESEL-Nummer haben; erforderlich fuer Gehaltszahlungen, ZUS-Beitraege und Steuererstattungen. Ein polnisches Bankkonto mit PL-IBAN ist fuer Gehaltszahlungen, ZUS-Erstattungen, Erstattungen des Finanzamts (Krajowa Administracja Skarbowa) und die meisten Mietvertraege erforderlich. mBank und ING Bank Slaski bieten die zugaenglichste englischsprachige Kontoeroeffnung fuer Neuankoemmlinge mit begrenzten Polnischkenntnissen. PKO BP und Santander verfuegen ueber ein groesseres Filialnetz. Revolut PL ist eine Option fuer den taeglichen Gebrauch, wird jedoch nicht von allen Arbeitgebern fuer Gehaltszahlungen akzeptiert.
- Gueltiges Ausweisdokument (Reisepass oder EU-Personalausweis)
- PESEL-Nummer
- Polnische Adresse
- Polnische Telefonnummer
Jede polnische Bankfiliale oder online. mBank und ING sind fuer Englischsprachige am zugaenglichsten. PKO Bank Polski hat das groesste Filialnetz.
Wise: Mehrwaehrungskonto mit Wechselkursen zum Marktmittelkurs. Weit verbreitet bei Auswanderern fuer den Erhalt von Gehalt und internationale Ueberweisungen.
Wise (USA): Mehrwaehrungskonto fuer Amerikaner, die Geld zum und vom EU-Ausland senden, zum Interbanken-Wechselkurs.- XE: Senden Sie Geld international in mehr als 130 Waehrungen in ueber 190 Laender. Taetig seit 1993, mit Live-Wechselkursen und ohne monatliche Gebuehren.
Polnische Digitale Identitaet (mObywatel)
GUT ZU HABENEU + Nicht-EUPolnische Digitale Identitaet (mObywatel) in Polen: Keine strikte Frist. Einrichtung, sobald Sie Ihren polnischen Personalausweis (dowod osobisty) oder Ihre PESEL-Nummer haben, da mObywatel fuer die Steuererklaerung, den Zugriff auf die ZUS und die Nutzung der meisten polnischen E-Government-Dienste erforderlich ist. mObywatel ist Polens offizielle Regierungs-App. Sie speichert einen digitalen polnischen Ausweis und ermoeglicht den Zugriff auf ZUS-Daten, PESEL-Informationen und hunderte oeffentliche Dienstleistungen. Verfuegbar fuer Android und iOS. Erfordert Profil Zaufany (Vertrauensprofil). Nicht-EU-Buerger koennen mit ihrer Karta Pobytu auf eingeschraenkte Funktionen zugreifen.
- PESEL-Nummer oder Angaben zur Karta Pobytu
- Aktives Profil-Zaufany-Konto (ePUAP)
- Smartphone mit der mObywatel-App
Laden Sie die mObywatel-App (iOS und Android) herunter und registrieren Sie sich mit dem Chip Ihres polnischen Personalausweises per NFC, oder richten Sie Ihr Profil Zaufany unter gov.pl mit den Online-Banking-Zugangsdaten Ihrer polnischen Bank ein.
Wise: Mehrwaehrungskonto, kompatibel mit digitalen Identitaetsplattformen. Nuetzlich fuer Online-Behoerdendienste.
Wise (USA): Mehrwaehrungskonto fuer Amerikaner, die Geld zum und vom EU-Ausland senden, zum Interbanken-Wechselkurs.- XE: Senden Sie Geld international in mehr als 130 Waehrungen in ueber 190 Laender. Taetig seit 1993, mit Live-Wechselkursen und ohne monatliche Gebuehren.
Steuernummer (NIP: Nur fuer Selbststaendige / Unternehmen)
OPTIONALEU + Nicht-EUSteuernummer (NIP: Nur fuer Selbststaendige / Unternehmen) in Polen: Nur erforderlich, wenn Sie selbststaendig sind, ein Unternehmen fuehren oder umsatzsteuerpflichtig sind. Angestellte verwenden fuer steuerliche Zwecke die PESEL. Die NIP (Numer Identyfikacji Podatkowej) ist Polens Steuerkennnummer fuer Unternehmen und Selbststaendige. Erforderlich fuer die Umsatzsteuerregistrierung, die Rechnungsstellung und die Abgabe von Unternehmenssteuererklaerungen. Angestellte nutzen fuer steuerliche Zwecke ihre PESEL und benoetigen keine separate NIP. NIP-Nummern werden von der Nationalen Steuerverwaltung (Krajowa Administracja Skarbowa) ausgestellt.
- PESEL-Nummer
- Gueltiger Reisepass oder EU-Personalausweis
- Ausgefuelltes NIP-7-Formular (fuer Privatpersonen) oder Einreichung ueber die CEIDG-Registrierung fuer Einzelunternehmer
- Nachweis der polnischen Adresse
Online ueber biznes.gov.pl (CEIDG, die Registrierung als Einzelunternehmer generiert automatisch die NIP). Oder persoenlich bei Ihrem ortlichen Urzad Skarbowy (Finanzamt).
Wise: Mehrwaehrungs-Geschaeftskonto mit niedrigen Gebuehren. Weit verbreitet bei Freiberuflern und Selbststaendigen im Ausland.
Wise (USA): Mehrwaehrungskonto fuer Amerikaner, die Geld zum und vom EU-Ausland senden, zum Interbanken-Wechselkurs.- XE: Senden Sie Geld international in mehr als 130 Waehrungen in ueber 190 Laender. Taetig seit 1993, mit Live-Wechselkursen und ohne monatliche Gebuehren.
- Translayte: Beglaubigte Dokumentenuebersetzungen, anerkannt von EU-Behoerden. Schnelle Bearbeitung, online verfuegbar.
Daueraufenthaltstitel / Langfristig Aufenthaltsberechtigter der EU (Zezwolenie na Pobyt Staly / Rezydent Dlugoterminowy UE)
OPTIONALEU + Nicht-EUDaueraufenthaltstitel / Langfristig Aufenthaltsberechtigter der EU (Zezwolenie na Pobyt Staly / Rezydent Dlugoterminowy UE) in Polen: Keine feste Frist. Antragstellung jederzeit moeglich, sobald die erforderlichen Jahre des ununterbrochenen, rechtmaessigen Aufenthalts in Polen erreicht sind. Polen bietet zwei verwandte, aber unterschiedliche Verfahren fuer einen langfristigen Status. Die Aufenthaltsberechtigung fuer langfristig Aufenthaltsberechtigte der EU (Zezwolenie na pobyt rezydenta dlugoterminowego UE) steht sowohl EU- als auch Nicht-EU-Buergern nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmaessigem Aufenthalt offen und erfordert in der Regel den Nachweis polnischer Sprachkenntnisse auf Niveau B1. Der Daueraufenthaltstitel (Zezwolenie na pobyt staly) ist ein separates, schnelleres Verfahren, das hauptsaechlich Personen mit polnischen Familien- oder Herkunftsbindungen offensteht, etwa durch Heirat mit einem polnischen Staatsbuerger oder Inhabern der Karta Polaka (Polenkarte). Beide gewaehren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Polen und entbinden von der Pflicht, befristete Aufenthaltskarten staendig zu verlaengern.
- Gueltiger Reisepass oder nationaler Personalausweis
- Aktuelle befristete Aufenthaltskarte und PESEL-Nummer
- Nachweis des ununterbrochenen rechtmaessigen Aufenthalts fuer den erforderlichen Zeitraum
- Nachweis eines stabilen und regelmaessigen Einkommens
- Fuer das Verfahren als langfristig Aufenthaltsberechtigter der EU: Zertifikat ueber polnische Sprachkenntnisse auf Niveau B1
- Ausgefuelltes Antragsformular und Passfotos
Das Wojewodschaftsamt (Urzad Wojewodzki), das fuer Ihren Wohnort in Polen zustaendig ist.
Fuehrerscheinumtausch
OPTIONALNur Nicht-EU-BuergerFuehrerscheinumtausch in Polen: Innerhalb von 9 Monaten nach Begruendung des Wohnsitzes in Polen fuer Inhaber von Nicht-EU-Fuehrerscheinen. EU/EWR-Fuehrerscheine bleiben gueltig. EU/EWR-Fuehrerscheine bleiben in Polen ohne Umtausch gueltig. Inhaber von Nicht-EU-Fuehrerscheinen muessen diese innerhalb von 9 Monaten nach Begruendung des Wohnsitzes umtauschen. Zustaendig ist die oertliche Wydzial Komunikacji. In der Regel sind eine beglaubigte polnische Uebersetzung Ihres Fuehrerscheins sowie ein aerztliches Tauglichkeitszeugnis erforderlich.
- Gueltiger Nicht-EU-Fuehrerschein (Original)
- Beglaubigte Uebersetzung ins Polnische durch einen vereidigten Uebersetzer
- PESEL-Nummer
- Nachweis des polnischen Wohnsitzes (meldunek)
- Biometrisches Passfoto
- Aerztliches Tauglichkeitszeugnis (falls vom Herkunftsland gefordert)
Ihre oertliche Wydzial Komunikacji (Kommunikationsabteilung) beim Starostwo Powiatowe oder Urzad Miejski.
- Translayte: Beglaubigte Uebersetzung Ihres Fuehrerscheins und der Begleitdokumente fuer das Umtauschverfahren.
- RushTranslate: Schnelle beglaubigte Uebersetzung von Fuehrerscheindokumenten.
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Fahrzeugzulassung (Rejestracja Pojazdu)
OPTIONALEU + Nicht-EUFahrzeugzulassung (Rejestracja Pojazdu) in Polen: Innerhalb von 30 Tagen nach Einfuhr oder Kauf des Fahrzeugs in Polen. Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Polen einfuehren, muessen Sie es innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr mit polnischen Kennzeichen zulassen. Zustaendig ist die oertliche Wydzial Komunikacji (Verkehrsamt) beim Starostwo oder Urzad Miejski. Fahrzeuge aus der EU benoetigen eine Konformitaetsbescheinigung (COC). Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Laendern kann ein Zollabfertigungsdokument erforderlich sein, das die Zahlung der Einfuhrzoelle bestaetigt. Ausserdem muessen Sie eine gueltige technische Untersuchung (Badanie Techniczne) bestehen, bevor die Zulassung abgeschlossen werden kann.
- Gueltiger Reisepass oder EU-Personalausweis und PESEL-Nummer
- Nachweis der gemeldeten Adresse in Polen (Zameldowanie oder Mietvertrag)
- Original der auslaendischen Fahrzeugzulassungsbescheinigung (mit beglaubigter polnischer Uebersetzung, falls nicht auf Englisch oder Polnisch)
- Konformitaetsbescheinigung (COC) fuer EU-Fahrzeuge; Zollanmeldung (SAD) fuer Fahrzeuge aus Nicht-EU-Laendern
- Gueltige Badanie Techniczne (technische Untersuchungsbescheinigung)
- Polnische Haftpflichtversicherungsbescheinigung (OC)
- Eigentumsnachweis des Fahrzeugs (Kaufrechnung oder Fahrzeugbrief)
Bei der Zulassungsstelle (Wydzial Komunikacji) Ihres oertlichen Starostwo Powiatowe (Kreisverwaltung). Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und rechnen Sie mit 1-2 Stunden Bearbeitungszeit.
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